SPRACHHEILSCHULE: GRUND- UND MITTELSCHULBEREICH
Mein Kind soll das Förderzentrum Sprachheilschule besuchen. Was ist zu tun?
Mit der Aufnahme in die Sprachheilschule kann drohendem Schulversagen entgegen gewirkt werden. Bereits eingetretene Beeinträchtigungen der Persönlichkeit können korrigiert, einer Fehlentwicklung kann vorgebeugt werden.
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst die Ermittlung des individuellen Förderbedarfs sowie die Entscheidung über den Bildungsgang und den Förderort.
Aufnahmeverfahren
(Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
nach § 13 der Schulordnung Förderschulen in Sachsen)
Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann nur über die Heimatschule auf Antrag der Eltern eingeleitet werden.
Die entsprechenden Formblätter werden durch die allgemeinbildende Schule an die diagnostizierende Förderschule weitergeleitet.
Der öffentliche Gesundheitsdienst (Kinder- und Jugendarzt) ist zu beteiligen. Bereits vorhandene Gutachten (z.B. Psychologisches Gutachten) können mit Zustimmung der Eltern einbezogen werden.
Bei begründetem Antrag beauftragt die Sächsische Bildungsagentur das Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“, ein Förderpädagogisches Gutachten zu erstellen.
Das Förderzentrum Sprachheilschule diagnostiziert das Kind, erstellt ein Förderpädagogisches Gutachten über den Förderbedarf, leitet notwendige Fördermaßnahmen ab und benennt Empfehlungen zum weiteren Bildungsgang und Förderschwerpunkt oder zu einer integrativen Maßnahme. Die Ergebnisse der Diagnostizierung und die Fördermaßnahmen werden mit den Eltern besprochen. Die Diagnostizierung erfolgt im Regelfall am Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ Leipzig.
Auf der Grundlage dieser Empfehlung trifft die Sächsische Bildungsagentur die Entscheidung zum Förderort.
Die Sächsische Bildungsagentur führt ggf. mit den Eltern eine Anhörung durch. Sie teilt den Eltern ihre Entscheidung (Schulfeststellungsbescheid) mit.
Arbeitsgruppe Aufnahmeverfahren
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zuletzt geändert am Freitag, 19. August 2011