Wir fördern, bilden und erziehen individuell

Wie kommt es zum Feststellungsverfahren?

Im Kindergarten oder in der Grundschule wurden bei Ihrem Kind Sprachauffälligkeiten beobachtet. Bei ihrem Kind wird deshalb sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Sprache vermutet. Um dies zu überprüfen wird eine Beratung durch die meldende Einrichtung bei uns angefordert.

Um die Beratung durchführen zu können, erhalten Sie und Ihr Kind eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Dieses nimmt ungefähr 45-60 Minuten in Anspruch. Geklärt werden soll, ob eine intensivere Diagnostik notwendig ist.

Sollte sich eine intensivere Diagnostik in der Beratung ergeben, wird durch die Grundschule eine Aufnahmedokumentation erstellt und somit das diagnostische Verfahren eingeleitet.

Das Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig beauftragt uns als Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Sprache durchzuführen. In den folgenden Wochen werden Sie mit Ihrem Kind zur Diagnostik in unserem Haus oder einer unserer Beratungsstellen eingeladen.

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