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Inklusion

Wann wird ein Kind inklusiv sprachlich gefördert?

Wenn bei einem Schüler bzw. einer Schülerin ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Sprache diagnostiziert wurde (siehe auch: Feststellungsverfahren -> Förderausschuss), dann gibt es zwei Möglichkeiten der Förderung:

die Beschulung am Förderzentrum Sprache

oder

die wohnortnahe inklusive Beschulung an der Regelschule (das ist die Grund-/ Oberschule oder das Gymnasium).

Die Entscheidung darüber haben die Eltern. Die jeweilige Regelschule muss aber einverstanden sein bzw. müssen die Voraussetzungen („personell, räumlich, sächlich“) gegeben sein.

Was bedeutet "inklusive Beschulung" mit dem Förderbedarf Sprache?

Je nach den „personellen, sächlichen und räumlichen Bedingungen“ der Regelschule wird der Schüler bzw. die Schülerin inklusiv unterrichtet.  Das heißt, dass es von den Kapazitäten der Haushaltsmittel (§ 4 Abs. 3 Satz 3 SchIVO) abhängt, ob und mit welchem Stundenumfang eine Förderschullehrkraft mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ an der jeweiligen Regelschule eingesetzt werden kann.

Generell wird in der Regelschule ein individueller Förderplan für den Schüler bzw. die Schülerin mit sonderpädagogischem  Förderbedarf erstellt.

Dieser Plan beschreibt die sprachlichen Voraussetzungen des Schülers/ der Schülerin sowie Ziele und Maßnahmen für die sprachliche Förderung.

Gegen Ende des Schuljahres wird die sprachliche Entwicklung in einem Entwicklungsbericht beurteilt.

Es wird darin eine Empfehlung ausgesprochen, ob der sonderpädagogische Förderbedarf auch im nächsten Schuljahr beibehalten oder aber beendet werden sollte.

Dieses geschieht, spätestens alle zwei Jahre, in Absprache mit den Erziehungsberechtigten sowie mit einer Förderschullehrkraft des Förderzentrums Sprache (entweder direkt vor Ort oder in beratender Form mit einer Beratungsstelle für Sprach- und Stimmgestörte).

Der Förderschwerpunkt „Sprache“ endet in den meisten Fällen nach dem Besuch der 4. Klasse (SächsGVBl, §8 Abs. 2)

Inklusionsteam des Förderzentrums

Unser Inklusionsteam betreut viele Grundschulen und einige Oberschulen im Stadtgebiet Leipzig. Wir stehen dabei den Regelschullehrkräften zur Seite, um den Unterricht sprachsensibel zu gestalten und sprachliche Förderung sowohl im Unterricht als auch in Förderstunden zu ermöglichen. Das gemeinsame Erstellen von Förderplänen und Entwicklungsberichten ist dabei ebenso ein wichtiger Baustein gelingender Inklusion. Unter diesen Schulen sind einige Stützpunktschulen, welche einen Kooperationsvertrag mit unserem Förderzentrum haben, d.h., dass hier in jedem Schuljahr eine Lehrkraft unseres Förderzentrums für die Inklusion „Sprache“ vor Ort ist.

Eltern und Lehrkräfte von Regelschulen, die aus Kapazitätsgründen nicht durch unser Förderzentrum betreut werden, können sich an die Beratungsstellen wenden, um Möglichkeiten geeigneter Fördermaßnahmen oder Hilfen zum Umgang mit sprachlichen Störungsbildern zu bekommen.

Ansprechpartnerin für den Bereich Inklusion:
Sylvia Hepp (Fachleiterin) Kontakt: s(dot)hepp(at)fz-sprache-leipzig(dot)lernsax(dot)de

Weitere Informationen zur Inklusion in Sachsen

 

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